Kuriose Anrufe wegen DSGVO-Vorschriften ab 01. August 2021 – überhaupt nicht erlaubt!
Wegen etwaiger Änderungen in Bezug auf die DSGVO, erhalten zunehmend viele Handwerksbetriebe Anrufe, von einer eher dubiosen Firma mit Sitz in Berlin.
Insbesondere soll das Impressum und/oder die Datenschutzerklärung auf der Webseite/Onlineshop mangelhaft sein.
Nur Täuschungsmanöver – die „neuen Vorgaben“ bestehen bereits seit Mai 2018, als die DSGVO eingeführt wurde!
Zugegeben: Es gibt Webseiten mit gravierenden Mängeln – das weiß unsere Agentur, welche unsere Webseite betreut sehr genau!
Es gibt tatsächlich ein wichtiges Update im August 2021 – worum es geht, erklärt Ihnen die IMA Mario Poguntke, in einem aktuellen Blogbeitrag.
Das hat aber nichts mit Fehlern in Bezug auf die DSGVO, oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie dem Transparenzregister-Eintrag zu tun. Letzteres Gesetz tritt zwar am 01.08.2021 in Kraft, jedoch geht es hier um Maßnahmen in Bezug auf das Geldwäschegesetz und nicht der DSGVO.
Sie können diesen Beitrag – und alles was dazu gehört – auf einer entsprechenden Webseite von Fachanwälten und Wirtschaftsprüfern nachlesen.
Zum Fachbeitrag
Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro, sind ebenfalls so nicht richtig.
Zudem erstellt diese Firma nur den Datenschutz, sowie das Impressum für Webseiten und Onlineshops.
Bei Onlineshops sind zudem noch weitere, rechtliche Angaben nötig – insbesondere eine aktuelle Widerrufsbelehrung für den Handel mit B2C-Kunden – erforderlich!
Dies bietet diese Firma aber nicht an! Nur Täuschungsmanöver – genauso wie das Titelbild zeigt!
Zudem ist es auch untersagt, Privat- und Geschäftsleute anzurufen, es sei denn, dass sie zuvor ihre ausdrückliche Genehmigung erteilt haben. Darüber hinaus sind weitere Kriterien zu erfüllen!
Holen Sie sich daher rechtlichen Rat beim Fachanwalt der IMA Mario Poguntke.